Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen im Pflegefall nicht
aus. Gedanklich ist der Pflegefall für die meisten noch in weiter Ferne, Doch
ein Pflegefall muss nicht erst im Alter eintreten.
Ab 01.01.2013 werden Pflege-Zusatzversicherungen, die vorgegebene
Mindestkriterien erfüllen, vom Staat mit monatlich 5 Euro gefördert (sog.
'Pflege-Bahr').
Was muss der neue Tarif
leisten, um staatliche Förderung zu erhalten?
- Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
- Die monatliche Beitragszahlung des VN muss mindestens 10 Euro aus eigener Tasche betragen.
- Der Tarif muss Leistungen in allen Pflegestufen (0 bis III) vorsehen.
- Die Tarifleistung in Pflegestufe III muss mind. 600 Euro monatlich sein.
- Von Seiten des Versicherers besteht ein einseitiger Kontrahierungszwang für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen: Demenz und Pflegebedürftigkeit.
- Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.
Informationen zur staatlichen Zulage
Die Zulage
in Höhe von 5 Euro monatlich wird rückwirkend am Jahresende als Einmalbetrag
vom Rentenversicherungsträger des Vertragsinhabers an den jeweiligen
Versicherer überwiesen.
Gerade für Männer lohnt auf jeden Fall der Abschluss in
diesem Jahr, denn für Männer werden durch die Unisextarife die Beiträge
deutlich teurer ab Ende des Jahres.
Also einfach informieren, denn Information schadet nie!
Ihre
Barbara Ströbele
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