Mittwoch, 17. Oktober 2012

Pflegezusatzversicherung




Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen im Pflegefall nicht aus. Gedanklich ist der Pflegefall für die meisten noch in weiter Ferne, Doch ein Pflegefall muss nicht erst im Alter eintreten.
Ab 01.01.2013 werden Pflege-Zusatzversicherungen, die vorgegebene Mindestkriterien erfüllen, vom Staat mit monatlich 5 Euro gefördert (sog. 'Pflege-Bahr').
Was muss der neue Tarif leisten, um staatliche Förderung zu erhalten?
  • Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
  • Die monatliche Beitragszahlung des VN muss mindestens 10 Euro aus eigener Tasche betragen.
  • Der Tarif muss Leistungen in allen Pflegestufen (0 bis III) vorsehen.
  • Die Tarifleistung in Pflegestufe III muss mind. 600 Euro monatlich sein.
  • Von Seiten des Versicherers besteht ein einseitiger Kontrahierungszwang für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen: Demenz und Pflegebedürftigkeit.
  • Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.
Informationen zur staatlichen Zulage
Die Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich wird rückwirkend am Jahresende als Einmalbetrag vom Rentenversicherungsträger des Vertragsinhabers an den jeweiligen Versicherer überwiesen.
Gerade für Männer lohnt auf jeden Fall der Abschluss in diesem Jahr, denn für Männer werden durch die Unisextarife die Beiträge deutlich teurer ab Ende des Jahres.
Also einfach informieren, denn Information schadet nie!

Ihre
Barbara Ströbele

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