Gut gesichert? |
Letztes Jahr verzeichnete die
Polizei knapp 148.000 Einbruchdiebstähle in Gewerbeobjekte. Der Gesamtschaden
durch Einbrecher beträgt jährlich rund 300 Millionen Euro. Ein umsichtiges
Verhalten und geeignete Vorkehrungen könnten jedoch einige Schäden verhindern
oder zumindest die Schadenhöhe reduzieren. Tipps dazu gibt es von der
Versicherungswirtschaft und der Polizei.
Egal ob Handwerksbetriebe, Kneipen, Kioske, Ladenlokale,
Lager- und Produktionsstätten oder auch Restaurants, jeder Gewerbebetrieb kann
Opfer eines Einbrechers werden.
Nicht nur abgelegene Tatorte
Dass ein Einbruch hauptsächlich in abgelegenen
Gewerbegebieten „auf der grünen Wiese“ oder unbewohnten, nachts menschenleeren
Büro- und Geschäftshäusern in den Innenstädten geschieht, ist jedoch ein
weitverbreiteter Irrtum.
Denn genauso häufig sind
auch Objekte inmitten bewohnter Gebiete betroffen – vor allem, da diese
häufig nur unzureichend gesichert sind.
Die Folgen eines Diebstahls
Beliebte Diebesbeute sind vor allem Waren, Bargeld,
Maschinen, Büroausstattung oder andere hochwertige Ausrüstungsgegenstände.
Häufig werden auch die Einrichtung oder wichtige Geschäftsunterlagen und -daten
zerstört oder beschädigt.
In der Folge solcher Schäden kann es schnell zu
Produktionsausfällen oder Betriebsstillständen kommen, die im Extremfall sogar
die Insolvenz der Firmen nach sich ziehen können. Doch mit den richtigen
Sicherheitsvorkehrungen und der passenden Absicherung kann man das Risiko
deutlich reduzieren.
Sicherheitsvorkehrungen schrecken
Gelegenheitstäter ab
Immer wieder macht die Polizei gerade bei Gewerbeobjekten
die Erfahrung, dass Täter an Sicherungstechnik wie Einbruchmeldeanlagen oder
mechanischen Sicherungen scheitern.
Häufig seien Einbrecher nämlich keine gut ausgerüsteten
Profis, sondern nur Gelegenheitstäter. Für diese bedeutet sichtbare
Sicherungstechnik eine längere Arbeitszeit und damit ein größeres Risiko,
entdeckt zu werden.
Sicherheitstipps
Da somit immer noch zwei von drei Einbrüchen gelingen,
ist Schadensprävention sinnvoll wie z.B.:
Einbauen von mechanischen Sicherungen. Voraussetzung
dafür sind stabile Wände, Decken und Böden. Darüber hinaus Einbau von geprüften
einbruchhemmenden Türen und Fenstern.
Nachträgliches Sichern von Türen, Ganzglastüren,
automatischen Schiebetüranlagen, Durchgängen und Schaufenstern durch Rollläden,
die am besten innenseitig montiert werden.
Installation einer Videoüberwachung. Diese hat eine
abschreckende Wirkung auf Einbrecher und kann der Polizei wichtige
Informationen für die Täterverfolgung liefern.
Kooperation mit einem qualifizierten Wach- und
Sicherheitsunternehmen, das die Polizei frühzeitig alarmieren kann.
Für eine ausreichende Beleuchtung sorgen: Diese ersetzt
allein allerdings keine technischen
Sicherungen.
Gebäude oder Grundstücke einfrieden: Mauern oder Zäune
wirken wie Barrieren.
Weiterhin wird geraten, direkt am Gebäude – insbesondere
an einbruchgefährdeten Stellen – eine Bepflanzung durch hohe und dichte Hecken
oder Sträucher zu vermeiden. Denn diese bieten Einbrechern gegebenenfalls eine
gute Deckung.
Ebenfalls gefährlich sind gebäudenahe Bäume, die von
Langfingern eventuell als Aufstiegshilfe genutzt werden könnten. Gleiches gilt
auch für Leitern und Mülltonnen oder ähnliche bewegliche Gegenstände, die als
Kletterhilfe missbraucht werden könnten.
Deshalb sollten diese möglichst ein- oder angeschlossen
werden, so ein weiterer Tipp.
Hilfreiches
Wertgegenstands-Verzeichnis
Unternehmern wird ebenfalls empfohlen, ein
Wertgegenstands-Verzeichnis anzulegen, das der vollständigen Erfassung und
Beschreibung von Wertgegenständen dient.
Im Falle des Diebstahls oder Abhandenkommens kommt diesem
Dokument eine wichtige Funktion für die Schadenabwicklung mit der Versicherung
zu und bietet für die Polizei eine Hilfe bei der Fahndung.
Dabei sollten möglichst alle Details der Wertgegenstände
wie etwa Hersteller, Marke und
Typbezeichnung, unverwechselbare Merkmale sowie
Informationen zum Neupreis und zum geschätzten Zeitwert notiert und auch
Kaufbelege gesammelt werden. Je mehr Details im Voraus erfasst würden, desto
einfacher werde im Verlustfalle das
Wiederauffinden.
Trotzdem können Sie von einem Einbruch betroffen sein.
Bei allem Ärger ist es dann gut zu wissen, dass alles gut versichert ist.
Prüfen Sie auch hier regelmäßig ihre Versicherungsverträge. Insbesondere bei
Bürogemeinschaften finden sich nicht selten Fehler im Lauf der Jahre. Auch hier
gilt es: Besser vorher kümmern, anstatt sich anschließend zu ärgern.
Ihre
Barbara Ströbele