Ist das Fahrrad
weg, ist das sehr ärgerlich und selten ist der Täter durch die Polizei zu
ermitteln.
Wohl dem, der
sein Fahrrad über seine Hausratversicherung abgesichert hat gegen Diebstahl.
Doch auch hier liegt die Tücke im Detail:
Haben Sie die
Rechnung noch oder einen anderen Nachweis über Hersteller, Typ und Kaufpreis?
Haben Sie
sich die Rahmennummer notiert oder Ihr Fahrrad polizeilich registrieren lassen?
Hat ihr
Vertrag eine Nachzeitklausel? Dies schließt einen Diebstahl im Hinterhof oder
unverschlossenen Fahrradkeller zwischen 22 und 6 Uhr aus. Erfahrungsgemäß fällt
ein Diebstahl nicht immer sofort auf und es kann nicht mit Sicherheit
festgestellt werden, ob das Fahrrad nachts oder tagsüber entwendet wurde.
Ist die Summe
für Fahrraddiebstahl ausreichend in ihrem Vertrag? Wer ein teures Fahrrad
fährt, sollte dies überprüfen. Dies gilt insbesondere auch, wer mehrere
Fahrräder in derselben Hausratversicherung versichert hat.
Doch am
besten: Geben Sie keinem Dieb die Chance und passen Sie gut auf ihr Fahrrad
auf.
Ihre
Barbara Ströbele