Eine private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn
jemand anders geschädigt wird. Und wer lange Jahre Beiträge bezahlt, wünscht
sich auch eine unkomplizierte Erstattung im Schadensfall. Doch bedingungsgemäß ist nicht jeder Schaden
mitversichert, insbesondere bei günstigen Tarifen.
Um im Vorfeld zu prüfen, ob ein Schaden versichert ist,
ist ein Blick in das Leistungsspektrum sinnvoll.
Sind z.B. deliktunfähige Kinder mitversichert oder muss
eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegen? Sind auch geliehene
Sachen mitversichert, wenn diese kaputt gehen? Liegt beim Schlüsselverlust
fremder Schlüssel überhaupt ein Verschulden vor?
Die Frage nach der Schuld kann z.B. bei Sturm einen Schaden
unbezahlt lassen. Denn es handelt sich unter Umständen um höhere Gewalt und wir
tragen keine Schuld.
In der Regel ist jeder Schaden ein Einzelfall und wird
individuell vom Sachbearbeiter beurteilt.
Und natürlich gilt:
Je besser der Tarif und das Bedingungswerk, desto mehr
Schadensfälle sind eingeschlossen. Überlegen Sie also gut, welchen Tarif Sie
abschließen und prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob ihr Tarif noch passt
oder eine Aufstockung der Leistungen sinnvoll ist.
Geben Sie Acht!
Ihre
Barbara Ströbele