Mittwoch, 31. Oktober 2012

Haftpflichtschaden oder persönliches Pech?




Eine private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn jemand anders geschädigt wird. Und wer lange Jahre Beiträge bezahlt, wünscht sich auch eine unkomplizierte Erstattung im Schadensfall.  Doch bedingungsgemäß ist nicht jeder Schaden mitversichert, insbesondere bei günstigen Tarifen. 

Um im Vorfeld zu prüfen, ob ein Schaden versichert ist, ist ein Blick in das Leistungsspektrum sinnvoll. 

Sind z.B. deliktunfähige Kinder mitversichert oder muss eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegen? Sind auch geliehene Sachen mitversichert, wenn diese kaputt gehen? Liegt beim Schlüsselverlust fremder Schlüssel überhaupt ein Verschulden vor?

Die Frage nach der Schuld kann z.B. bei Sturm einen Schaden unbezahlt lassen. Denn es handelt sich unter Umständen um höhere Gewalt und wir tragen keine Schuld. 

In der Regel ist jeder Schaden ein Einzelfall und wird individuell vom Sachbearbeiter beurteilt.  Und natürlich gilt:

Je besser der Tarif und das Bedingungswerk, desto mehr Schadensfälle sind eingeschlossen. Überlegen Sie also gut, welchen Tarif Sie abschließen und prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob ihr Tarif noch passt oder eine Aufstockung der Leistungen sinnvoll ist.

Geben Sie Acht!

Ihre
Barbara Ströbele