Donnerstag, 30. August 2012


Hausratversicherung – Fahrraddiebstahl

Ist das Fahrrad weg, ist das sehr ärgerlich und selten ist der Täter durch die Polizei zu ermitteln. 

Wohl dem, der sein Fahrrad über seine Hausratversicherung abgesichert hat gegen Diebstahl. Doch auch hier liegt die Tücke im Detail:

Haben Sie die Rechnung noch oder einen anderen Nachweis über Hersteller, Typ und Kaufpreis?

Haben Sie sich die Rahmennummer notiert oder Ihr Fahrrad polizeilich registrieren lassen?

Hat ihr Vertrag eine Nachzeitklausel? Dies schließt einen Diebstahl im Hinterhof oder unverschlossenen Fahrradkeller zwischen 22 und 6 Uhr aus. Erfahrungsgemäß fällt ein Diebstahl nicht immer sofort auf und es kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob das Fahrrad nachts oder tagsüber entwendet wurde. 

Ist die Summe für Fahrraddiebstahl ausreichend in ihrem Vertrag? Wer ein teures Fahrrad fährt, sollte dies überprüfen. Dies gilt insbesondere auch, wer mehrere Fahrräder in derselben Hausratversicherung versichert hat. 

Doch am besten: Geben Sie keinem Dieb die Chance und passen Sie gut auf ihr Fahrrad auf.

Ihre
Barbara Ströbele

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